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Die Finanzierung für Erwerber von Beteiligungen besteht aus:
- Eigenkapital (im angemessenen Rahmen)
- Nachrangdarlehen (bis 50 %)
- Öffentliche Beteiligungen (bis 100 %, jedoch nicht größer als das Eigenkapital) So sind schon 100 % der Finanzierungssumme ohne Bankhaftung möglich. Bei vielen Programmen gibt es Obergrenzen, die zwischen 1,0 und 2,5 Mio. Euro liegen. |