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Ein Drittel der Investitionskosten sparen beim Erwerb von Maschinen und Geräten, sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung?!
Sie haben immer die Möglichkeit Ihre Investitionen mit Fördermitteln zu finanzieren. Da die Anschaffung von Maschinen und Geräten in den meisten Fällen verschiedenen Fördermöglichkeiten zuzuordnen sind, haben Sie hier bei der Förderung die Qual der Wahl. Mindestens ein zinsgünstiges Darlehen ist für Sie möglich. Die Zinsen liegen hier um 4 bis 5 % unter den üblichen Maschinendarlehen- und Leasingkonditionen.

Der Umfang der Förderung ist zusätzlich von der Größe des Unternehmens, dem Standort der Investition und der Verwendung der Investition abhängig. So kann die Sach- und Projektförderung (beispielsweise aus den Bereichen Innovation und Umwelt) die Förderung der reinen Investitionen zusätzlich ergänzen und dadurch ausweiten. Meist sind mehrere Optionen der Förderung für Sie zu prüfen.
Ist eine Kostenbeteiligung (Zuschuss) möglich?
In verschiedenen Fällen sind Kostenbeteiligungen möglich. Hierbei ist die Regional- oder auch Gebietsförderung der häufigste Fall. Wird die Investition einem bestimmten Projekt zugeordnet, das an sich gefördert wird, kann auch hier die Förderung erfolgen. Zusätzlich zur direkten Kostenbeteiligung sind auch Zinszuschüsse möglich, die die laufenden Kosten senken.
Worin liegt nun der Vorteil einer Förderung?
Nimmt man einmal an, dass sich eine Investition auf 285.000 EUR beläuft, dann sind davon rund 250.000 EUR förderfähig. Im Zuge einer geförderten Finanzierung, die sich aus vier verschiedenen Förderprogrammen zusammensetzt kann die anfängliche Belastung in den ersten drei Jahren derart reduziert werden, dass gut ein Drittel der Investition (rund 95.000 EUR) an Kapitaldienst "eingespart" werden kann. Diese Mittel stehen gerade am Anfang der Investition für die Anschaffungsnebenkosten zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere die zusätzlichen Marketing- und Vertriebskosten, da meist mit der Investition eine Kapazitätsausweitung geschieht, die erst wieder ausgelastet werden muss.
Was tun, wenn die Sicherheiten nicht ausreichen?

Zusätzlich zu den Möglichkeiten eine Förderung durch Kostenbeteiligung und zinsgünstige Darlehen zu erfahren, können Sie die Möglichkeiten der öffentlichen Beteiligung und der öffentlichen Bürgschaften bzw. Haftungsfreistellungen nutzen. Hier wird Ihre Bank von der Verpflichtung der Besicherung aus Ihrem Vermögen entlastet. Damit hat ein Kreditinstitut die Möglichkeit etwas großzügiger in der Vergabe von Finanzierungsmitteln zu verfahren. Sie sollten bei der Kreditsuche derzeit immer berücksichtigen, dass für Banken Maschinen und Geräte nur so genannte Sekundärsicherheiten sind, somit Sicherheiten zweiter Wahl. Sehr oft werden diese Sicherheiten von Banken nicht akzeptiert. In diesen Fällen ist oftmals eine Finanzierung ohne Bürgschaften nicht möglich.

Ihre Finanzierung kann aus der Kombination der Finanzierungsmöglichkeiten Ihres Lieferanten und mit Fördermitteln dargestellt werden. Oftmals ist dies ganz einfach umzusetzen, da Ihr Lieferant anteilige Rückbürgschaften übernimmt. In der Kombination mit anderen Haftungsentlastungen aus Fördermitteln fällt es den Kreditinstituten leichter Ihre Finanzierung kurzfristig zu realisieren. Informieren Sie sich also rechtzeitig über Ihre Fördermöglichkeiten.

 
 
Downloads
 Gebrauchte Maschinen und Geräte
Die Förderung gebrauchter MuG erfolgt wie die Anschaffung neuer MuG. Die Bezuschussung ist stark eingeschränkt.

 Neue Maschinen und Geräte
Durch die Förderung sparen Sie ein Drittel der Investition.

 Umweltschutzinvestitionen
Durch die Zuordnung der Investition als Umweltschutz kann man bis zu 75 % sparen.

 
Weitere Links
 FoemIZ
Fördermittel-Informations- Zentrum zur Individualisierung der Fördermittelinformationen.

 
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