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Schulungsmassnahmen

Weiterbildung mit Fördermitteln!

Die Weiterbildung ist in Unternehmen derzeit ganz oben auf der Liste der notwendigen Kapitalverwendungen. Qualifiziertes Personal und auf den Arbeitsprozess abgestimmte Hilfsmittel, sowie die Ausbildung des Personals an diesen Hilfsmitteln machen einen immer grösseren Teil der Personalkosten aus. Nicht zuletzt die Greencard-Diskussion hat gezeigt, dass es immer wichtiger wird die richtigen Mitarbeiter in der notwendigen Qualifikation verpflichtet zu haben.

Diese Mitarbeiter finden sich auch unter dem Stammpersonal. Meist sind nur wenige Kosten mit der weiteren Qualifizierung verbunden. Tatsächlich liegt die Weiterbildungsquote bei arbeitenden Personen ab 30 Jahre Lebensalter bei unter 10 %. Dabei kann eine Weiterbildung wesentlich billiger kommen, als die Suche nach einem neuen Mitarbeiter, den Sie vielleicht nicht finden oder zu sehr hohen Kosten anheuern.

Der erste Schritt: Erfassung der für den Betrieb notwendigen Massnahmen.

Weiterbildung geschieht nicht nur ihrer selbst Willen. Die Anpassung bzw. Aktualisierung des Wissensbestandes ist die Basis für optimale Ausnutzung der verfügbaren Mittel im Betrieb. Wer kennt das Problem nicht, dass mit einer Software immer die gleichen Vorgänge bearbeitet werden, aber niemand im Hause die Makroprogrammierung beherrscht, um solche Vorgänge zu automatisieren. Die meisten von Ihnen benutzen MS Word und wissen was ich meine.

Bei den meisten Unternehmen liegt die Organisation und Verantwortung für die Weiterbildungs- und Qualifizierungsmassnahmen bei der Personalabteilung. Diese ist leider meist nicht mit der Finanzierung solcher Massnahmen befasst, sondern meldet den Kapitalbedarf an die zuständige Finanzabteilung. Auf diesem Wege verlieren sich meist die Informationen über die tatsächlichen Inhalte der Weiterbildungs- und Qualifizierungsmassnahmen. Damit ist in der Finanzabteilung meist keine Basis für eine Förderprüfung mehr gegeben, wenn diese dort überhaupt vorgesehen ist.

Erfassen Sie einfach die notwendigen Massnahmen und ordnen Sie diese den einzelnen Budgets zu. In jedem Falle sollte die Förderung überprüft werden.

Was wird gefördert?

Bei den Schulungsmassnahmen werden die innerbetrieblichen Schulungsmassnahmen anders betrachtet als die ausser- bzw. überbetrieblichen Schulungsmassnahmen. Zusätzlich gibt es eine Förderung zur Entwicklung neuer Berufsbilder.

Wer fördert?

Es gibt einige Förderprogramme, die direkt bei der EU beantragt werden. Hierbei handelt es sich um grössere Massnahmen. Nicht selten schliessen sich Betriebe hier in einer Kooperation zusammen oder veranlassen ihren Verband sich für die Mittel einzusetzen.

Der Bund lässt sich bei seiner Schulungsförderung meist vom Arbeitsamt vertreten. Dies kann bei der Anstellung neuer Arbeitskräfte Sinn machen. Bei der Weiterbildung von Unternehmern erfolgt die Förderung direkt an den Ausbilder. Diese Förderung wird direkt beantragt.

Die Länder lassen sich meist durch Projektträger vertreten. In den meisten Bundesländern ist dies das regionale RKW (Rationalisierungskuratorim der deutschen Wirtschaft).

Wann wird die Förderung zur Schulungsmassnahme beantragt?

Hier gilt auch meist die übliche Regel: Anträge werden immer VORHER gestellt. Bei verschiedenen Programmen im Rahmen der Strukturförderung der EU darf gar erst nach der Bewilligung begonnen werden.

Wie hoch wird gefördert?

Die Förderung geschieht meist auf der Basis eines Zuschusses zu den Schulungskosten. Dabei ist die Förderung meist auf einen täglichen Pauschalsatz beschränkt.

Für die Entwicklung neuer Berufsbilder wird eine Zuschuss von 50 % gewährt. Da diese Massnahmen meist im Rahmen einer Kooperation oder eines Verbundprojektes realisiert werden, ist hier ein Kooperationsführer auszuwählen, der den Antrag stellt.

Für den Sonderfall der gemeinnützigen Weiterbildung kann sogar eine 100 % Förderung möglich sein. Diese geschieht meist im Wege der Komplementärförderung zwischen EU und Bund bzw. Land. (Wann haben Sie Ihren letzten gemeinnützigen Verein gegründet?)

Bitte beachten Sie auch die Förderung der Unternehmensberatung, die mit diesem Thema direkt korrespondiert.

Zusatzinformationen

Wollen Sie regelmässig über die aktuellen Förderungen in diesem Bereich informiert werden, können Sie Ihr Profil für diese Informationen eintragen. (http://www.valea.de/k2-text.htm)

Kostenlose Prüfung der Personenförderung unter www.wabeco.de/d7-frame.htm, einfach Ihre Daten eintragen.

Aktuelle Konditionen von Fördermitteln unter http://www.wabeco.de/f2kon-frame.htm.

Förderprogrammübersichten finden Sie unter www.wabeco.de/f3-frame.htm.

Ihr Subventionslotse

Ansprechpartner für dieser Themenbereich:

Hier klicken und Fragen zum Artikel stellen.

email: redaktion@subventionslotse.de

2. Oktober 2002

Cluster für die Förderung

Förderung von Schulungsmassnahmen
Zuschuss
zinsgünstiges
Darlehen
Haftungs-
freistellungen
Bürgschaft
Beteiligung

Personenförderung

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Mittelstandsförderung
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Gebietsförderung
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Projektförderung
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Legende: (++ üblich; + gut möglich; 0 möglich; - unwahrscheinlich/unüblich; -- nicht vorgesehen)

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