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Die Idee kostet 1, die Entwicklung 10 und das Marketing 100
Viele Entwicklungen (gerade im Mittelstand) bleiben irgendwo zwischen Idee und Entwicklung, die meisten Entwicklungen jedoch zwischen der Entwicklung und der Vermarktung, stecken. Sie kennen das Bild mit der Perle in der Muschel? "Das wertvollste Produkt wird nicht gekauft, wenn es nicht gesehen wird." In den folgenden Punkten gehen wir heute daher auf die Notwendigkeit der Vermarktung und deren Finanzierung ein.
Was wird gefördert?

Zuerst einmal wird alles gefördert, was in direktem Zusammenhang mit der FuE-Maßnahme in Ihrem Hause vorgenommen wird. Hierbei werden die Markteinführungskosten auf die folgenden Punkte verteilt.

  • Schulungs- und Ausbildungskosten des Vertriebes (auch Mitarbeiter von Vertriebspartnern)
  • Marktinformationen
  • Externe Dienstleistungen
  • Reine Markteinführungskosten der Kommunikation
Wie hoch wird gefördert?

Die Förderung geschieht meist auf der Basis eines zinsgünstigen Darlehens. Immer öfter wird dieses mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss kombiniert. Es gibt ergänzend hierzu Darlehen, die anteilig haftungsfrei gestellt werden können oder Nachrangdarlehen. Weiterhin sieht die Förderung eine Refinanzierung von Beteiligungskapital vor. In besonderen Fördergebieten kann auch diese Refinanzierung von Beteiligungskapital anteilig haftungsfrei gestellt werden.

Die absolute Höhe der Förderung hängt zum einen vom Zuschussanteil (30 bis max. 75 %) ab. Zum anderen bestimmt natürlich auch die Basis (Bemessungsgrundlage) die Förderhöhe. Mit genauer Kenntnis der Spielräume innerhalb der Antragstellung können Sie die Bemessungsgrundlage durch Anwendung der geschickten Kombination von Einzelnachweisen und Pauschalwerterhöhungen groß machen.

Gewusst wie, können Sie bspw. einen Bruttolohn von 3.500 EUR monatlich bei einer hälftigen Förderung (50 %) aus der Richtlinie mit 3.850 EUR monatlich fördern lassen, wenn Sie es schaffen die Bemessungsgrundlage durch gezielte Aufschläge in der Bemessung des Bruttolohns auf ein 220 % Niveau zu "heben". (Geht tatsächlich!)

Durch Ihr geschicktes Vorgehen in der Antragstellung bestimmen Sie, wie hoch der Zuschuss tatsächlich ist bzw. sein kann.

Der Aufstellung der förderfähigen Maßnahmen innerhalb eines FuE-Vorhabens können Sie entnehmen, was gefördert wird und was nicht.

Für in der Forschung und Entwicklung tätige Mitarbeiter können Sie unterschiedliche Förderungen in Anspruch nehmen. Werden die Lohnkosten im Rahmen der Projektförderung noch nicht erfasst, kann auch die Förderung mittels Innovationsassistenten erfolgen. Dabei muss die einzustellende Person eine akademische Ausbildung haben und ein Mindestgehalt beziehen. Die Höhe ist regional unterschiedlich, liegt i. d. R. bei rund 30.000 EUR p. a.

Beachten Sie bitte auch unsere Hinweise zur Forschung und Entwicklung.

Viel Erfolg bei der Ermittlung und Beantragung der Fördermittel. Sie haben hier die Basis von weit über Hundert Förderprogrammen. Da sollten Sie etwas finden können.
 
 
Downloads
 F&E in der Markteinführungsphase
Förderung mit Zuschuss der Kosten oder als Prämie im Bezug zum Umsatz

 
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Fördermittel-Informations- Zentrum zur Individualisierung der Fördermittelinformationen.

 
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